Berufungsprozeß vor dem Kammergericht gescheitert?
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und das Land Berlin ziehen Berufungsklage vor dem Kammergericht zurück.
Nach der Niederlage vor dem Landgericht Berlin im Februar 2022 zur Durchsetzung eines rechtskonformen Vorkaufsanspruches für den nördlichen Teil des Westkreuzareals durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, legten Bezirk und Land Widerspruch ein. Am 11. Oktober 2024 fand dazu vor dem Berliner Kammergericht eine öffentliche Anhörung statt (vgl. unsere Ankündigung).
Wieder eine „Klatsche“ vor Gericht?
Das Kammergericht Berlin kritisiert die mangelnde Anhörung der Vertreter von Deutscher Bahn AG sowie des Immobilienprojektentwicklers im Rechtsverfahren der ersten Instanz.
Ergebnis: Rücknahme der Berufungsklage durch die Rechtsvertreter der Politik (Bezirk und Land). Sie stimmen einem moderierten Vergleich zu:
- Der Verkauf des Areals von der Deutschen Bahn AG an die Räusch GmbH bleibt rechtens.
- Die Bebauungsplanentwicklung durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird weitergeführt.
- Die Entwicklung des Geländes durch den Investor darf nur in Übereinstimmung mit dem Bezirk erfolgen.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Solange das Terrain vom Eisenbahn-Bundesamt (kurz: EBA) nicht aus der Bahnutzung entlassen wird, kann es bahntechnisch weiter entwickelt werden oder nach einer entsprechenden „Entwidmung“ zur Bebauung zur Verfügung stehen – wie bereits erwähnt, jedoch nur in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Da beide Seiten sich sicher auch in der Zukunft gegenseitig „blockieren“ werden, kann es wohl nur durch einen „Deal“ aufgelöst werden.
Es ist zu befürchten, dass nach dem grünen, dann SPD-Stadtrat, es wohl der Bahn i.V.m. dem dann Eigentümer/Investor und mit dem jetzigen CDU Vertreter leichter sein wird, „Kompromiße“ durchzusetzen.
Zynisch bemerkte der Anwalt des Investors: Wäre diese Partei (CDU) bereits zu Beginn der „Grünplanung“ vor Jahren in der Bezirksregierung gewesen, hätte der Investor heute die Bebauung längst auf den Weg gebracht.
Mit dem Credo des „Bauen, Bauen, Bauen“ Senators im Hintergrund, dem Desaster des ICC vor Augen und dem Entwicklungsgebiet „Stadteingang West“ in Aussicht, werden die Kleingärtner auf beiden Seiten der Stadtbahn – nicht heute, vielleicht auch nicht morgen, aber – spätestens Übermorgen ihre Parzellen zugunsten einer Hochhausbebauung aufgeben müssen.
Grünflächen und Luftschneisen ade.
»WestkreuzPark!« ade! 😠
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PS: Ein Beschluss des Kammergerichts ist noch nicht veröffentlicht. Darin werden mehr Informationen und mehr Klarheit zum aktuellen Zustand erwartet.
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