Verkehrswende statt Wohnraum? Bahngesetz stoppt Berliner Quartiersentwicklung

Eine Gesetzesänderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes stellt Berlins Wohnungsbaupläne auf ehemaligen Güterbahnhöfen vor neue Herausforderungen.

Was die Voraussetzungen für die Umsetzung der Verkehrswende verbessern sollte, ist für mehrere große Wohnungsbauvorhaben in verschiedenen Berliner Bezirken zu einem unkalkulierbaren Faktor geworden.

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Rechtliches Problem – daher vorerst zurückgezogen:
Zitate sind nicht deutlich gekennzeichnet – Urheberrechtsverletzung!

Es scheint so zu sein, dass der gesamte folgende Text eine wörtliche Übernahme von „Entwicklungsstadt.de“ ist? DANN solltest Du diesen Beitrag nach „Hier weiterlesen…“ einfach beenden. Insbesondere auch deshalb, weil der »WestkreuzPark!«, resp. das »WestkreuzAreal«, dort überhaupt nicht behandelt wird – tauch lediglich als Verweis in einem Teilsatz auf! Das findet und versteht keiner!
Einzelne Aspekte aus dem Text könnte man folgend noch hervorheben, vielleicht zitieren, aber auf jeden Fall bewerten. So z.B. die Äußerung Gaeblers => ad absurdum führen!

Ehemalige Güterbahnhöfe im Fokus der Berliner Stadtentwicklung

Denn die anhaltende Flächenknappheit, gepaart mit der grassierenden Wohnungsnot in Berlin, zwingt die Stadtplanerinnen und Stadtplaner dazu, unorthodoxe Bauflächen in den Fokus zu nehmen und neue Nutzungskonzepte zu entwickeln.

In den vergangenen Jahren sind daher auch zahlreiche, ehemalige Güterbahnhöfe in den Fokus gerückt, um Bauland für Wohnungen, Gewerbe und Freizeitflächen zu schaffen – auch wenn die Nutzbarmachtung der einstmals industriell genutzten Areale häufig mit hohem baulichen Aufwand verbunden ist.

Wohnungsbau in Berlin: Gesetzesnovelle gefährdet Quartiersprojekte auf einstigen Güterbahnhöfen

Doch nun gibt es neben dem Artenschutz ganz offensichtlich noch eine weitere, bedeutende Hürde, die Berlins Güterbahnhofprojekte nehmen müssen. Denn eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), die auf einen Antrag der Grünen im Bundestag zurückgeht, hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Wohnprojekte neu geordnet – und komplizierter gemacht.

Die Änderung des „AEG“ durch die Ampelkoalition vor einem Jahr sollte Zweckentfremdungen von Bahngrundstücken verhindern und Kapazitätserweiterungen im Eisenbahnverkehr sichern – und somit Voraussetzungen schaffen, um die angestrebte Verkehrswende zu ermöglichen.

Eisenbahnbundesamt hat alle Übertragungen von Bahnflächen gestoppt – Konsequenzen für Berlins Wohnprojekte?

Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) habe dies jedoch dazu geführt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) alle Übertragungen von Bahnflächen gestoppt habe, wie kürzlich die Berliner Morgenpost berichtete. Das EBA bezweifle, ob Wohnungsbau weiterhin ein „überragendes öffentliches Interesse“ darstellt, das die Entwidmung von Bahnflächen rechtfertigt.

Die Entscheidung über einen Freistellungsantrag, den der Berliner Senat beim Bund gestellt hatte, wurde zunächst zurückgestellt, da die Senatsverwaltung das überwiegende öffentliche Interesse an der Freistellung offenbar nicht darlegen konnte.

Gaebler: Bundestag muss Fehler korrigieren, um weiteren Wohnungsbau zu ermöglichen

Bausenator Gaebler fordert, dass der Bundestag den Fehler korrigiert und das Allgemeine Eisenbahngesetz in den vorherigen Zustand zurückführt. Die Gesetzesänderung sei zwar gut gemeint, habe jedoch bundesweit dazu geführt, dass Wohnungsbauprojekte auf Eisenbahnflächen gestoppt werden mussten, da das Eisenbahnbundesamt keine Verhandlungen mehr führe.

Dezember 13, 2024

Schlagwörter: EBA

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