Tagesspiegel zum Kammergerichtsurteil
der Tagesspiegel berichtet vom desaströsen Auftritt der Vertreter des Bezirksamtes sowie des Landes Berlin vor dem Kammergericht.
Veröffentlicht am 01.11.2024 von Cay Dobberke
auf Facebook teilen auf TwitEine Richterin am Berliner Kammergericht habe „sehr deutlich gemacht, dass der Bezirk keine Chance hat“, sagt der Charlottenburg-Wilmersdorfer Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) über eine Berufungsverhandlung, in der es um den geplanten Westkreuzpark ging. Konkret befasste sich das Gericht vor zwei Wochen mit der Frage, ob dem Bezirksamt ein Vorkaufsrecht für ein brachliegendes Bahngelände nahe dem S-Bahnhof Westkreuz zusteht. Das Landgericht hatte dies in erster Instanz verneint. Der Anspruch sei zu spät erhoben worden.
Nun hat der Bezirk sein Berufungsbegehren zurückgezogen. Das gab Schruoffeneger in der jüngsten BVV-Sitzung auf Nachfrage der Linksfraktion bekannt. Damit gilt ein Kaufvertrag, den die Deutsche Bahn vor rund sechs Jahren mit einem privaten Investor geschlossen hatte. Eine Firma, die dem Berliner Immobilienunternehmer Uwe Glien zugerechnet wird, zahlte 6, 5 Millionen Euro für das sechs Hektar große Areal und plant nach den Worten ihres Anwalts „preisgünstigen Wohnungsbau“.
Die Verwaltung habe eine Strategie, um auf den verlorenen Prozess zu reagieren, sagte Schruoffeneger in der BVV. Aus taktischen Gründen schweige er dazu aber noch. Möglich scheint, dass sich der Bezirk auf den Berliner Flächennutzungsplan berufen wird. Im Jahr 2019 hatten der Senat und das Abgeordnetenhaus die Brache darin als Grünfläche eingetragen.
Andererseits waren die Flächen mindestens bis 2022 als Bahngelände ausgewiesen und sind es womöglich immer noch. In der Bezirkspolitik führte dies zum Verdacht, die Bahn habe die Freigabe verzögert, um Charlottenburg-Wilmersdorf am Kauf zu hindern. Für den Westkreuzpark setzten sich die Grünen, die SPD und die Linken wiederholt in der BVV und im Abgeordnetenhaus ein. Dagegen wollten die CDU, die FDP und die AfD eine Teilbebauung nicht ausschließen.
Lesen Sie DIESEN Artikel zur Vorgeschichte [Ersatzlink].
Hier irrt der Tagesspiegel: Die Bahnflächen sind bis heute nicht vom Eisenbundesamt (EBA) entwidmet worden, da bisher es weder der Bezirk CW/das Land Berlin noch die DB/der Investor dieses beantragt haben.
Von daher kann das Gelände nur weiterhin bahnspezifisch genutzt werden (z.B. als Abstellanlage).
Eine Entwidmung hätte nur dann einen Zweck, wenn der Flächennutzungsplan (FNP) geändert wird. Das geht aber nur einvernehmlich zwischen dem Investor als Eigentümer und dem Bezirksamt (BA), welches das Bebauungsplanrecht besitzt.
Es wird spannend, auf welche Deals die beiden Seiten sich – mit dem Bauen-Bauen-Bauen Gesetz der schwarz-roten Landeskoalition im Rücken – einigen werden.