WestkreuzPark! weiterhin aktuell?
Der Stadtrat für Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf antwortet auf eine mündliche Anfrage in der BVV zum Bereich um das Westkreuz.
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage können Sie direkt »hier« nachlesen oder untehalb des folgenden Kommentars.
Kommentar:
Die Frage war nicht präzise gestellt: Das beanspruchte Vorkaufsrecht bezieht sich nur auf den südlichen Teil des Westkreuzareals, der zwischen Fern- und Stadtbahn liegt (dem geplanten WestkreuzPark!) und ursprünglich der Deutschen Bahn gehörte.
Der nördliche Teil zwischen Stadtbahn (Bhf. Westkreuz) und Ringbahn (Bhf. ICC/ZOB) gehört dem Bundeseisenbahnvermögen. Es wird zu einem großen Teil bereits in Kürze (2026?) für Anfahrt, Lager und Produktion i.V.m dem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm beräumt werden und damit den Kleingärtnern entzogen. Nach Abschluss des Projektverfahrens „Stadteingang West / Vision 2040+“ soll es mit vielen Hochhäusern (neue Berliner Skyline bei Anreise über die Autobahn aus Richtung Westen) bebaut werden und wäre dann den Kleingärtnern endgültig entzogen.
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, 10617 Berlin
An die
Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Frau Judith Stückler
Christoph Brzezinski
Bezirksstadtrat
Tel. +49 30 9029-xxx
Fax. +49 30 9029-xxx
brzezinski@charlottenburg-
wilmersdorf.de
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
20. Dezember 2024
Drs. 0990/6 Mündliche Anfragen
Schriftliche Beantwortung der 10. Mündlichen Anfrage
des Bezirksverordneten Herrn Rüdiger Deißler
Fraktion DIE LINKE
„Bezirk gegen Investor – wie weiter am Westkreuzareal?“
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Welche Handlungsoptionen haben das Bezirksamt und das Land Berlin nach der
Rücknahme der Berufung zum Vorkaufsrecht Westkreuzareal in der Verhandlung vor
dem Kammergericht Berlin am 11.10.24 jetzt noch zur Verfügung, um den Verlust
der Kleingärten sowohl im nördlichen als auch im südlichen Teil des Areals zu
verhindern?
Aus welchen Gründen haben Bezirk und Land die Berufung zurückgenommen?
zu 1 und 2:
Gegenstand des Rechtsstreits war lediglich das vom Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht. Die planungsrechtliche Situation ist dadurch nicht verändert worden. Dieses Areal ist weiterhin planungsrechtlich auf der Grundlage des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen und ist im Übrigen nicht erschlossen.
Insofern sieht das Bezirksamt keine Gefahr für den Erhalt der Kleingärten im Bereich des von der Deutschen Bahn AG verkauften Areals zwischen den S-Bahn- und Fernbahngleisen.
Das Bezirksamt hält vielmehr an dem im Flächennutzungsplan dargestellten gesamtstädtischen Entwicklungsziel zur Realisierung des Westkreuzparks fest, weil dadurch einerseits das gravierende Freiflächendefizit insbesondere im südlich angrenzenden Ortsteil Halensee kompensiert werden kann und andererseits durch den Erhalt der ökologisch wertvollen Ruderal- u nd Biotopflächen eine klimatisch unverzichtbare Abkühlungsfunktion für die angrenzende Innenstadtbereiche dauerhaft sichergestellt werden kann.
Im Zuge der Berufungsverhandlung wurde deutlich, dass das Kammergericht den
Argumentationen der Klägerseite folgen würde und ein Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugunsten des beklagten Bezirksamts ausfallen würde. Das Bezirksamt hat daher aus Kostengründen entschieden, die Berufung zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Bezirksstadtrat
Danke!
Für das ständige „auf dem Laufenden“ halten.
Als Bewohner der Ringbahnstraße ist die aktuelle Entwicklung einfach nur traurig.
Besten Gruß