Öffentliche Beteiligung hat begonnen
Aufruf zur Beteiligung am Planfeststellungsverfahren für die nördliche Zuwegung zum Bahnhof Westkreuz vom 21.08. bis 22.09.2025.
Gastbeitrag: Detlef Petereit
Wichtiger Hinweis: Einwendungen und Stellungnahmen können noch
bis einschließlich 06.10.2025 (Posteingang) abgegeben werden.
Vor kurzem erfolgte durch das Bundes-Eisenbahnvermögen (BEV) die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Neubau 2. Zugang (PÜ) inkl. nördliche Zuwegung am S-Bf. Berlin-Westkreuz“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin [Ersatzlink]
Vom 21.08. bis 22.09.2025 kann sich jeder betroffene Bürger, Vereine, Unternehmen, juristische Personen usw. am Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Neubau 2. Zugang (PÜ) inkl. nördliche Zuwegung am S-Bf. Berlin-Westkreuz“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin beteiligen.
Es können also nur betroffene Bürger teilnehmen; ich als nicht unmittelbar Betroffener dürfte also gar nicht mitmachen, obwohl ich vieles dazu zu sagen hätte und sagen könnte. Vielleicht beteiligt sich ja die Initiative WestkreuzPark! daran und bemüht sich um einen vereinfachten Zugang – denn dieser ist ziemlich umständlich und wenig Geübte recht kompliziert. Ich werde Ihnen hier einige Hinweise und Zugänge geben, die vielleicht hilfreich sein können.
Auf jeden Fall sollte sich die Initiative WestkreuzGarten um einen solchen Zugang bemühen, weil ja hier eine hohe Beteiligung zu erwarten ist. In der öffentlichen Bekanntmachung ist dazu zu lesen: „Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden“. Leider geht daraus [wie auch später an anderen Stellen in den Unterlagen selbst noch zu sehen sein wird] nicht hervor, ob es sich dabei um eine individuellen oder um eine für die Allgemeinheit (Gruppe, Verein, Institution) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit handeln wird. Falls der Zugang nicht personengebunden ist, bitte ich um Zusendung, um ihn gern hier auf der Webseite zu veröffentlichen und einem breiteren Nutzerkreis zugänglich zu machen.
Jeder Bürger kann sich um eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit bemühen. Im einfachsten Fall schreiben Sie dazu eine eMail an JavaScript is required und teilen Ihren Wunsch nach erleichterer Zugangsmöglichkeit mit.
Im Bereich der Gruppe 5 werden nach erster Durchsicht neun Kleingärten geräumt werden müssen:
Namentlich sind erwähnt:
▶ Rückbau der Kleingartenanlage auf dem Flurstück 140 (Flur 001, Gemarkung Wilmersdorf) einschließlich aller Baulichkeiten (9 Lauben und 2 Schuppen), Befestigungen (Zäune), Strom- und Wasserleitungen im Baubereich Gruppe 05 BEV; Parzelle 4, 5, 8, 9, 10, 36, 37 und 38 je 1 Laube, Parzelle 6 (1 Schuppen + 1 Laube), Parzelle 7 (1 Schuppen).
▶ Rückbau der Kleingartenanlage auf dem Flurstück 686 (Flur 008, Gemarkung Charlottenburg) einschließlich aller Baulichkeiten (1 Laube), Befestigungen (Zäune), Strom- und Wasserleitungen im Baubereich Gruppe 05 BEV; Parzelle 39 (1 Laube) [vgl. Unterlage 4 Bauwerksverzeichnis].
Nachdem am 16. Juni 2025 vom EBA (Eisenbahn-Bundesamt) [Ersatzlink] verfügt/festgestellt wurde, dass für diese Maßnahme „keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht“ und diese Feststellung „gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar“, sondern lediglich „gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG der Öffentlichkeit bekannt [zu] gegeben“ ist „durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes“, ging es dann ganz schnell voran. Die Unterlagen wurden bis Ende Juli zusammengestellt, der Termin der öffentlichen Auslegung beschlossen und bekannt gegeben. Die DB InfraGO AG sichert sich im Punkt 7 der Bekanntmachung [Ersatzlink] gleichzeitig mit dem Beginn der Auslegung am 21.08.2025 das Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen (gem. § 19 Abs. 3 AEG).
Direkt zum Beteiligungsverfahren. Dort finden Sie
- Einen Link zum Download der Planunterlagen_Bf_Westkreuz_Zugang.zip (196.2 MB).
- Hinweisblatt_Datenschutz_im_Anhörungs-_und_Planfeststellungsverfahren.pdf (30.8 KB)
Einwendungen können Sie erheben:
▶ als Bürgerin oder Bürger (Privatperson) sowie
▶ als Unternehmen, Organisation oder andere juristische Person.
Unternehmen/Organisationen müssen sich mit ihrem ELSTER-Konto anmelden.
Das finden Sie nach Klick auf einreichen | ändern im oberen Teil der Zielseite.
Um sich als betroffene Privatperson beteiligen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer BundID und Ihrem Online-Ausweis (online-Funktion Ihres Personalausweises) anmelden.
Das finden Sie nach Klick auf einreichen | ändern im unteren Teil der Zielseite.
Wenn Sie noch nicht über eine BundID verfügen, müssen Sie zuerst ein Konto erstellen.
Ohne BundID und Online-Ausweis sind Sie von vornherein von der Bürgerbeteiligung an diesem Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen!
Einwendungen einreichen | Einwendungen ändern
Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung können Stellungnahmen abgeben.
Hier eine aktuelle Liste anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
(Stand: 25.08.2025, Anzahl: 147 Vereinigungen).
Stellungnahme abgeben | Stellungnahme ändern
Am 23.09.2025, berichtete die BZ-Berlin (Axel Springer Deutschland GmbH) unter der Überschrift „Lauben-Idylle droht Aus“, dass „Wegen neuem Fußweg – Kleingärten-Alarm am Westkreuz!“ herrsche.
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